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Einsteckschlösser und Mehrfachverriegelungen – besondere Bauarten und Funktionen
1. Schließungsart und Funktion sind nicht dasselbe
Buntbart, Profilzylinder und WC-Betätigung beschreiben die Schließungs- beziehungsweise Bedienungsart. Selbstverriegelung, Panikfunktion und Motorbetätigung bezeichnen zusätzliche Funktionen. Eine Mehrfachverriegelung kann mehrere Funktionen verbinden: Selbstverriegelung, motorische Entriegelung und Fluchtfunktion.
Eine herkömmliche Falle hält die Tür geschlossen, der Riegel verriegelt sie zusätzlich. Fallenriegel können beide Aufgaben verbinden. „Zugezogen“ und „verriegelt“ sind nicht gleichbedeutend.
2. Selbstverriegelnde Schlösser: automatisch verriegelt
Ein selbstverriegelndes Schloss verriegelt, sobald die Tür ordnungsgemäß geschlossen ist. Im Automatikbetrieb entfällt das zusätzliche Abschließen mit dem Schlüssel. Je nach Bauart fährt der Hauptriegel aus, oder zusätzliche Verriegelungselemente werden wirksam. Nicht jede Ausführung betätigt automatisch sämtliche Riegel.
Das Schloss bewegt das Türblatt jedoch nicht und ersetzt keinen Türschließer. Eine Fluchtfunktion ist eine zusätzliche Eigenschaft. Bei manchen Ausführungen kann Abschließen den Innendrücker sperren; für Fluchtwege ist deshalb eine geeignete Panikausführung erforderlich.
3. Mehrfachverriegelungen: mehrere Verriegelungspunkte
Zusätzlich zum Hauptschloss sichern weitere Verriegelungspunkte die Tür oberhalb und unterhalb des Schlossbereichs, etwa mit Haken-, Bolzen- oder Fallenriegeln. Der Begriff Mehrfachverriegelung beschreibt den Aufbau, nicht die Betätigungsart.
Bei schlüsselbetätigten Systemen betätigt der Zylinder die Verriegelungselemente. Bei einer verbreiteten drückerbetätigten Bauart werden die zusätzlichen Elemente durch Anheben des Drückers ausgefahren. Erst anschließendes Abschließen mit dem Schlüssel sichert den Verschluss. Zum Öffnen wird zunächst mit dem Schlüssel entriegelt und anschließend der Drücker nach unten betätigt.
Automatische Varianten verriegeln beim Schließen der Tür. Motorische Systeme entriegeln elektrisch oder übernehmen auch das Verriegeln. Für die schlüssellose Öffnung von der Fluchtseite ist zusätzlich eine geeignete Panikfunktion erforderlich. Sie muss alle für das Öffnen erforderlichen Verriegelungselemente freigeben.
4. Panikfunktionen B, C, D und E
Ein Panikschloss ermöglicht die schlüssellose Öffnung von der Fluchtseite: Innendrücker oder Fluchttürbeschlag geben die erforderlichen Sperrelemente frei. Das funktioniert auch im Alltag, nicht erst im Notfall.
„Innen“ bezeichnet die Flucht- beziehungsweise Gefahrenseite, „außen“ die gegenüberliegende Zutrittsseite. Ein ausgekuppelter Außendrücker lässt sich bewegen, öffnet das Schloss aber nicht. Beschrieben sind die mechanischen Grundfunktionen; Einzelheiten sind produktabhängig.
B – Umschaltfunktion
Außen: Der Schlüssel schaltet den Außendrücker dauerhaft frei oder in den Leerlauf. Die Einstellung bleibt nach dem Schlüsselabzug bestehen. Bei handverriegelnden Ausführungen muss ein vorgeschlossener Riegel zuvor zurückgeschlossen werden. Bei selbstverriegelnden Varianten kann der freigegebene Drücker auch die Riegel zurückziehen.
Innen: Der Drücker ermöglicht die Öffnung ohne Schlüssel. Seine Betätigung ändert die Freigabe des Außendrückers nicht. B ermöglicht zeitweise schlüssellosen Zugang von außen.
C – Schließzwangfunktion
Außen: Der Außendrücker ist normalerweise ausgekuppelt. Der Schlüssel muss zur Freigabe bis zur vorgesehenen Endstellung gedreht und dort gehalten werden. Dann lässt sich die Tür über den Drücker öffnen. Zum Abziehen muss der Schlüssel zurückgedreht werden; dadurch wird der Außendrücker wieder unwirksam.
Innen: Der Drücker gibt die Verriegelung ohne Schlüssel frei, ohne den Außendrücker dauerhaft freizuschalten. „Schließzwang“ bedeutet die Rückkehr des Außendrückers in den Leerlauf, nicht automatisch eine selbsttätige Verriegelung.
D – Durchgangsfunktion
Außen: Nach dem Abschließen ist der Außendrücker im Leerlauf. Nach dem Entriegeln über den Zylinder oder einer Öffnung über die Fluchtfunktion kann er die Falle wieder zurückziehen.
Innen: Der Drücker zieht Falle und vorgeschlossenen Riegel ohne Schlüssel zurück und macht den Außendrücker wieder wirksam. Auch nach erneutem Zuziehen bleibt die Tür von außen über den Drücker zugänglich. Erst erneutes Abschließen sperrt diesen Zugang. Darin unterscheidet sich D von B.
E – Wechselfunktion
Außen: Statt eines wirksamen Drückers befindet sich ein feststehender Knauf oder Griff an der Tür. Ein vorgeschlossener Riegel wird mit dem Schlüssel zurückgeschlossen. Anschließend zieht eine weitere Schlüsselbetätigung die Falle über den sogenannten Wechsel zurück.
Innen: Der Drücker gibt Falle und Riegel ohne Schlüssel frei. Nach erneutem Zuziehen bleibt die mechanische Öffnung von außen schlüsselabhängig. Ohne Selbstverriegelung ist die Tür dann aber nicht automatisch wieder verriegelt; möglicherweise hält nur die Falle sie geschlossen.
5. Fluchttüren: geprüfte Komponenten statt beliebiger Kombinationen
Ein Panikschloss allein macht noch keinen normgerechten Fluchttürverschluss. Schloss, Beschlag und weitere Verschlusskomponenten müssen in einer geeigneten, geprüften Kombination zusammenwirken.
DIN EN 179 behandelt Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Anwendungen, bei denen eine Paniksituation unwahrscheinlich ist.
DIN EN 1125 betrifft Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange. Die Auswahl richtet sich nach der konkreten Nutzung und den Anforderungen an die Tür.
6. Motorschlösser: Entriegelung ist nicht Türbewegung
Ein Motorschloss entriegelt mithilfe eines Elektromotors oder übernimmt auch das Verriegeln. Die Freigabe kann beispielsweise von einer Zutrittskontrolle oder Gegensprechanlage kommen. Dabei sind drei Aufgaben zu unterscheiden: Die Steuerung erteilt die Freigabe, das Schloss entriegelt und ein zusätzlicher Türantrieb bewegt gegebenenfalls das Türblatt. Ohne Türantrieb wird die Tür von Hand geöffnet.
Ein elektrisch kuppelbares Schloss gibt dagegen den Außendrücker elektrisch frei. Die eigentliche Betätigung der Schlossmechanik übernimmt der Benutzer anschließend mit dem Drücker.
Zu prüfen ist das Verhalten bei Stromausfall. Je nach System bleiben die Schlüsselöffnung und eine mechanische Panikfunktion nutzbar. Ob Notstrom erforderlich ist, hängt von den geforderten Funktionen des gesamten Türsystems ab.
7. Magnetfallenschlösser: geräuschärmeres Schließen
Die Magnetfalle bleibt bei geöffneter Tür typischerweise bündig im Schloss zurück. Erst in der geschlossenen Türposition zieht das magnetische Gegenstück die Falle in das Schließblech. Das übliche Anschlagen und Gleiten am Schließblech entfällt.
Das verringert Schließgeräusche, bremst aber das Türblatt nicht ab. Eine Magnetfalle ersetzt deshalb keine Schließdämpfung. Eine zusätzliche Verriegelung ist eine separate Eigenschaft. Davon zu unterscheiden sind elektromagnetische Haftverriegelungen, die eine Tür mit einem elektrisch betriebenen Magneten geschlossen halten.
8. Entscheidend ist das gesamte Türsystem
Selbstverriegelung oder mehrere Verriegelungspunkte belegen allein keine bestimmte Einbruchhemmung. Eine geprüfte Widerstandsklasse bezieht sich auf das gesamte Türelement mit Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag. Dazu gehört eine fachgerechte Montage.
Ebenso wichtig sind passende Abmessungen, geeignete Zylinder und Beschläge sowie die Vorgaben für Flucht-, Feuer- und Rauchschutztüren. Maßgeblich sind die Herstellervorgaben.
Die entscheidende Frage lautet: Wie soll die Tür im Alltag, bei unberechtigtem Zutritt und im Gefahrenfall reagieren? Daraus ergibt sich die passende Kombination der Funktionen.