Errichternachweis von Unternehmen für Mechanische Sicherungseinrichtungen

Wir sind seit 2011 aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt.

Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.

Mit dem vorliegenden Errichternachweis werden ratsuchenden Bürgern Unternehmen benannt, die sich dem Aufnahmeverfahren des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt erfolgreich unterzogen haben.

Durch Informationen über den Fachverband und Fachzeitschriften steht allen interessierten Firmen die Aufnahme in den Errichternachweis offen, soweit sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog anerkennen.

Die hier aufgeführten Unternehmen haben sich u.a. verpflichtet:

  • zu fachgerechter Kundenberatung
  • zum Angebot einer breiten Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern
  • zur fachgerechten Montage
  • zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller

Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe der landesweiten Errichternachweises ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt zuständig.

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